Fragen an Caroline Oehler, Psychologin bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.
Die meisten Angebote richten sich an Menschen mit leichten bis mittelschweren Depressionen. Sie können Betroffenen Wissen über die Erkrankung und neue Ideen im Umgang damit vermitteln. Die Programme eignen sich z.B. gut neben der Behandlung bei Hausärzt:innen, um die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu überbrücken oder nach der Entlassung aus der Reha oder Klinik.
Was sind Grenzen dieser Programme?
Nicht geeignet sind Online-Programme in den meisten Fällen bei schweren Depressionen. Da brauchen Patient:innen eine intensivere Unterstützung von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder in einer Klinik.
Inzwischen gibt es sehr viele Apps und Online-Angebote bei Depression. Worauf sollte ich achten?
Man sollte vor allem schauen, wer der Anbieter des Online-Programmes ist. Steht z.B. eine Universität oder eine Krankenkasse dahinter? Oder vielleicht unseriöse Anbieter, die große Heilsversprechen machen? Ein guter Hinweis ist auch, ob das Angebot unabhängig geprüft wurde, z.B. durch einen Fachverband oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Außerdem würde ich darauf achten, dass die App Methoden verwendet, die sich in der Wissenschaft bereits als wirksam bei Depression erwiesen haben. Das ist vor allem die kognitive Verhaltenstherapie, aber z.B. auch Achtsamkeitsübungen.
Wissen wir aus der Forschung, ob solche Apps und Online-Angebote bei Depression helfen?
Es gibt inzwischen sehr solide wissenschaftliche Ergebnisse, dass diese Angebote gut helfen und eventuell sogar mit einer Gruppen- oder Kurzzeit-Therapie im direkten Kontakt vergleichbar sind. Wir wissen auch, dass die Angebote dann gut wirken, wenn ein Begleiter oder eine Begleiterin, die Patient:innen durch das Programm führen. Nutzer sollten also durch einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt unterstützt werden.
Es gibt eine neue gesetzliche Entwicklung: Die App auf Rezept. Was sind diese digitalen Gesundheitsanwendungen?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps oder Online-Programme, deren Kosten inzwischen laut Gesetz von den Krankenkassen erstattet werden. Alle Apps, die sich Patienten schon verschreiben lassen können, sind in einer Liste aufgeführt. Das sind Angebote, die sehr hohen Datenschutzanforderungen unterliegen und auch wissenschaftlich fundiert sind. Diese Entwicklung ist noch sehr neu und bisher ist erst eine kleine Auswahl an DiGAs gelistet. Schritt für Schritt werden hier mehr Angebote für verschiedene Krankheitsbilder hinzu kommen.
Ein Beitrag des Südwestrundfunks SWR Wissen zum Thema an dem Coroline Oehler mitgewirkt hat.